Iba as Ralfoan

Juli 2017

Die Mosauerin hat ihre eigenen Ansichten über Gesetzesübertretungen und Grenzüberschreitungen


Jetzt wo der Sommer endlich da ist, wenngleich er diese Woche ja etwas pausiert, das Troad droschn und d’Mamalad eikocht is, hat der ambitionierte Innviertler – und SIE – endlich Zeit für ein paar sportliche Betätigungen. Ich für meinen Teil geh zum Beispiel Ralfoan. Radfahren.

Aber immer, wenn ich das tue, muss ich mich entscheiden: Bin ich heute eine verwegene Kriminelle oder eine gesetzestreue Bürgerin. Nein, nicht weil ich so rase. Auch nicht, weil mein Mountainbike nicht der StVO entspricht. Die Frage ist viel mehr, werde ich zu einer Gesetzesbrecherin gemacht, weil ich es – mittlerweile auch aus Gründen des zivilen Ungehorsams – wage, den Wald zu Erhohlungszwecken zu befahren. Mit dem Rad. Ja. Das darf man nämlich in Bayern, Italien, Liechtenstein und Italien problemlos, nur in ganz Österreich nicht.

Außer es wird einem explizit erlaubt. Im Innviertel ist es auf –bitte festhalten – drei (!!!) Strecken der Allgemeinheit gestattet, den Wald am Rad zu erleben. Für Interessierte: Diese liegen allesamt um Maria Schmolln. Das mag als touristische Attraktion für einen Wochenendurlauber vielleicht auch ganz nett sein. Mir als Eingeborene ist das aber schlicht und ergreifend viel zu wenig.

Man darf den restlichen Wald auch im Innviertel nämlich nur „betreten“ – so steht es im in mehreren Belangen „knapp“ an der Realität des Jahres 2017 vorbeischrammenden Forstgesetz aus dem Jahre 1975. Und „treten“ geht laut Gesetzgeber eben nun mal nur zu Fuß.

Bitte steigen Sie daher beim nächsten Mal Simbach fahren auch vor der Innbrücke aus dem Auto aus und gehen sie zu Fuß hinüber. Beim Überqueren einer Grenze machen sie nämlich einen – richtig – Grenzübertritt. Und das Treten, haben wir ja gelernt, geht eben nur mit den Füßen.

Erschienen in den Oberösterreichischen Nachrichten in der Rubrik Unser Innviertel

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